Feststellanlagen für Türen und Tore
Öffnungen durch Brandabschnitte werden als Feuerschutzabschlüsse bezeichnend, diese müssen selbstschließend sein.
Soll ein Feuerschutzabschluss für den laufenden Betrieb offen sein, z.B. in der Gastronomie, Altersheimen oder bei Staplerbetrieb, muss der Betreiber eine Feststellanlage nach den Richtlinien des DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik) und der DIN 14677 einbauen lassen.
Der Betreiber ist verpflichtet seine Feststellanlagen ständig betriebsfähig zu halten und monatlich auf Funktion zu prüfen. Alle 12 Monate muss eine Wartung durch eine zugelassene Fachfirma durchgeführt werden.